Häufig gestellte Fragen
Ist Seniorenhilfe das gleiche wie Seniorenpflege?
Nein. Im Rahmen meiner Seniorenhilfe gebe ich keine medizinische Behandlung und Beratung. Auch erstelle ich keine Diagnosen und führe keine Tätigkeiten aus, die von medizinischem oder pflegerischem Fachpersonal durchgeführt werden müssen. Ich verabreiche keine Medikamente und überwache nicht deren Einnahme. Am besten umschreiben lässt sich meine Arbeit mit den Begriffen Alltagshilfe, Assistenz, Alltagsbegleiter, Lebenshilfe, Betreuungsassistent, Seniorenassistenz, Seniorenbetreuung und Seniorenbegleitung.
Übernimmt die Pflegekasse die Kosten der Alltagshilfe?
Ja. Im Zuge der Verhinderungspflege ab Pflegestufe 2 sind meine Leistungen für Senioren oder Menschen mit Beeinträchtigung mit der Pflegekasse abrechenbar. Sie gehen in Vorleistung und rechnen dann mit der Pflegekasse ab. Finanzierungsmöglichkeiten sind hier unten wie folgt beschrieben. Ohne Pflegestufe sind meine Leistungen privat zu bezahlen.
Wie kann ich meinen Alltagshelfer und Betreuer finanzieren?
Aus
Beträgen des Pflegegeldes.
Ab Pflegestufe 2 Budget ab 347,00 € bis 990,00 € bei Pflegestufe 5
Aus
den Budgets der Verhinderungspflege
Ab Pflegestufe 2 ist eine Auszahlung durch die Pflegekasse möglich nach Antragstellung.
Voraussetzung ist das Sie die letzten 6 Monate durch eine bei der Kasse eingetragene Person gepflegt wurden.
In 2025
Bis zum 30. Juni 2025 gelten folgende Regelungen
Pflegebedürftige und Angehörige können das Budget der Kurzzeitpflege verwenden, um die Verhinderungspflege aufzustocken.
Insgesamt stehen bis zu 2528 € zur Verfügung. ( bestehend aus regulärem Budget 1685 € und bis zu 843 € aus der Kurzzeitpflege.
Ab 1.Juli 2025 tritt das neue Jahresbudget von 3539 € in Kraft.
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Wer bis Juni die bisherigen Mittel vollständig ausgeschöpft hat, kann ab Juli noch 1.011 € zusätzlich nutzen.
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Nicht genutzte Budgets aus der ersten Jahreshälfte können vollständig ab Juli eingesetzt werden.
Die Ersatzpflege kann ein professioneller Alltagsbegleiter / Alltagshelfer sein.
zB. Die ADLATUS - Seniorenhilfe
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Alltagsbegleiter können stundenweise die Begleitung und Beschäftigung von pflegebedürftigen älteren Menschen in deren Häuslichkeit übernehmen.
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Es geht dabei nicht um pflegerische Tätigkeiten, sondern um die Unterstützung bei der Alltagsgestaltung -und bewältigung (zum Beispiel Gespräche, Spaziergänge, Spiele, Begleitung zu Seniorengruppen, Hilfen im Haushalt oder im Garten).
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Die Kosten für eine solche Alltagsbegleitung übernimmt die Pflegekasse in voller Höhe im Rahmen der Verhinderungspflege.
Aus
dem bayerischen Landespflegegeld
Ab Pflegestufe 2 bekommen Sie jährlich 1000 € auf das Konto nach Antragstellung.
Ab 2026 plant die bayr. Regierung den Betrag leider um die Hälfte zu reduzieren auf 500,00 €
Aus
der Aufstockung zu oben genannten Möglichkeiten oder gänzlich aus privaten eigenen Mitteln.
ACHTUNG: Keinen Zugriff auf den Entlastungsbetrag 131,00 €
Bitte auch zu bedenken:
Hilfe und Unterstützung ist in der Regel immens wichtig.
Für die Senioren selbst, als auch für die Angehörigen oft im besonderen Maße.
Deshalb prüfen Sie bitte genau, ob ein Zusammenlegen von Geldern innerhalb der Familie und/oder Unterstützern die Alltagshilfe und Betreuung möglich machen kann.
Vor auch allem dann, wenn Hilfe nötig, aber Pflegegrade noch nicht erreicht sind.
Angaben hier ohne Gewähr.
Was kostet die Alltagshilfe?
Die Kosten meiner Tätigkeit als Alltagshelfer / Betreuer finden Sie hier.
Sie können mich auch für Fahrten mit meinem Fahrzeug inklusive Rollstuhl buchen.
Fahrdienst. Finanzierungsmöglichkeiten wie oben beschrieben.
Wie kann ich die Seniorenhelfer-Kosten steuerlich geltend machen?
Meine Leistungen sind teilweise haushaltsnahe Dienstleistungen, die mit 20 Prozent der Lohnkosten, insgesamt bis zu 4000 Euro jährlich absetzbar sind. Hierdurch mindern Sie Ihre Steuerschuld. Weitere steuerliche Beratung gibt Ihnen gern Ihr Steuerberater.
Kann ich die ADLATUS - Seniorenhilfe kurzfristig kündigen?
Die Vereinbarung zur Alltagshilfe und Betreuung ist jederzeit ohne Angabe von Gründen beiderseits stornierbar.
Es gibt keine Vertragsbindung.
Wer haftet bei Schäden im Haushalt oder bei Fahrten mit dem Kfz?
Als gewerblich tätiger Dienstleister verfüge ich über eine Berufshaftpflichtversicherung. Diese haftet bei Schäden, die im Rahmen meiner Dienstleistung bei Ihnen Zuhause entstanden sind. Ebenso ist mein Fahrzeug für die gewerbliche Nutzung zugelassen und entsprechend versichert und ich verfüge über den Personenbeförderungsschein.
Können Sie auch kurzfristig als Seniorenbegleiter einspringen?
Je nach Auslastung und Verfügbarkeit begleite ich Sie während meiner regulären Arbeitszeiten auch kurzfristig zu Terminen und Veranstaltungen. Diese sind von Montag bis Freitag von 9 bis 20 Uhr. In Ausnahmefällen auch am Wochenende. Gerade wenn es etwas Hopplahopp geht, stehe ich als Alltagshelfer für Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Beeinträchtigung und Familien im Raum München und Umgebung für Sie zur Verfügung.
Was kostet die Seniorenbegleitung am Abend oder am Wochenende?
Für die Begleitung zu Anlässen und Veranstaltungen außerhalb der regulären Arbeitszeiten berechne ich einen Zuschlag. Je nach Leistungs-Umfang, -Art, -Dauer und Zeitraum erhöht sich der reguläre Stundensatz nach Vereinbarung für eine Seniorenbegleitung am Abend, an Feiertagen oder an den Wochenenden. Eintrittskosten die für mich als Begleitperson anfallen sind von Ihnen zu tragen.
Was kostet die Alltagshilfe?
Die Kosten meiner Tätigkeit als Alltagshelfer hängen davon ab, wie oft und wie lange Sie meine Dienstleistung in Anspruch nehmen.
Wo sind Sie als Alltagshelfer im Einsatz?
Mein Einsatzbereich ist der Großraum München. Insbesondere betreue ich hier Senioren und Seniorinnen, und Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung